Website für die Arztpraxis erstellen lassen: das Beispiel einer Hautarztpraxis
Wer eine Website für die Arztpraxis erstellen lässt, muss fünf Dinge gut lösen: verständlich beschriebene Leistungen, Sprechzeiten, Anfahrt, Kontakt und eine Online-Terminbuchung über das System, das die Praxis bereits nutzt. Die Beispiele stammen aus einer Website, die AUGH Consulting für eine Hautarztpraxis gebaut hat. Die typischen Hürden liegen dabei weniger in der Technik als bei Inhalten, Zugangsdaten und der Freischaltung des Terminsystems.
Was muss eine Praxis-Website leisten?
Sie beantwortet die Fragen, die sonst am Telefon landen: was die Praxis macht, wann sie geöffnet ist, wie man hinkommt und wie man einen Termin bekommt. Für die Hautarztpraxis hieß das:
- Leistungen verständlich: Jede Leistung trägt eine Überschrift in Alltagssprache. Der Fachbegriff steht als Unterzeile darunter, am Ende ein Satz dazu, ob die Kasse die Kosten übernimmt.
- Sprechzeiten an einer Stelle: Die Praxis trägt sie einmal im Verwaltungsbereich ein, die Seite zeigt sie überall gleich an. Über ein eigenes Feld für Urlaubshinweise blendet die Praxis einen gut sichtbaren Hinweis ein und leert das Feld danach wieder.
- Anfahrt mit Angaben zum Zugang: Adresse, ein Link zur Karte und ein Satz zu Stufen oder Aufzug. Wer mit Rollator oder Kinderwagen kommt, will das vorher wissen.
- Kontakt, der am Handy funktioniert: Die Telefonnummer lässt sich antippen. Für Kontakt und Impressum braucht es eine E-Mail-Adresse der Praxis, keine private.
- Online-Terminbuchung: ein Button zur Buchungsseite des Terminsystems, mehr dazu im nächsten Abschnitt.
- Schnell am Handy: kein schwerer Seitenbaukasten. Schriften und Bilder liegen auf dem eigenen Server, jedes Foto gibt es in einer kleinen und einer großen Fassung.
- Barrierearm: klare Kontraste, echte Überschriften, Bedienung per Tastatur, Bildbeschreibungen und ein Schalter für größere Schrift. Als Maßstab eignet sich WCAG 2.1 AA. Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für eine Praxis-Website gilt, ist im Einzelfall zu prüfen, Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Menschen mit schlechter Sicht lesen die Seite so oder so.
Wie kommt die Online-Terminbuchung auf die Praxiswebsite?
Über das Terminsystem, das die Praxis schon hat. Eine eigene Buchungslösung lohnt sich für eine einzelne Praxis kaum, denn schon die Angabe, dass jemand einen Termin in einer Hautarztpraxis hat, kann ein Gesundheitsdatum sein. Solche Daten gehören in ein Fachsystem, dessen Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung stellt.
In unserem Projekt bringt die Praxissoftware eine eigene Online-Terminbuchung mit. Laut Anbieter landen Online-Buchungen direkt im gewohnten Praxiskalender, einen zweiten Kalender muss niemand pflegen. Die Buchungsseite des Anbieters lässt sich nicht in fremde Seiten einbetten. Auf der Website sitzt deshalb ein Button, der dorthin führt.
Buchbar wird die Seite erst, wenn in der Praxissoftware die Terminarten freigeschaltet sind: welche Termine online gebucht werden können und zu welchen Zeiten. Das konnte in unserem Fall nur die Praxis selbst bei ihrem Softwarebetreuer beauftragen. Bis dahin zeigt die Website die Telefonnummer. Den Button zur Online-Buchung blendet sie erst ein, wenn die Terminarten freigeschaltet sind. Für den Start reichen ein oder zwei gut planbare Terminarten, etwa die Hautkrebsvorsorge.
Für die eigenen Datenschutzunterlagen sollte die Praxis beim Anbieter des Terminsystems zwei Dinge schriftlich anfordern: den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und die Angabe, wo die Buchungsdaten gespeichert werden. Wie wir die öffentliche Website grundsätzlich von Patientendaten trennen, beschreibt die Seite KI in der Arztpraxis, DSGVO-konform.
Wie läuft ein Website-Projekt für eine Arztpraxis ab?
Bei der Hautarztpraxis in sechs Schritten:
- Angaben sammeln: Zugang zum Hoster, Sprechzeiten, gesprochene Sprachen, Angaben zum Zugang der Räume, Leistungen mit kurzem Werdegang, Fotos und die Frage, ob das Terminsystem schon online buchbar ist.
- Fotos: Ein aktuelles Handy reicht. Die Praxis bekam eine kurze Foto-Anleitung: Querformat, Tageslicht, nicht zoomen, pro Motiv mehrere Varianten. Keine Patientinnen und Patienten im Bild, auch nicht unscharf im Hintergrund, keine Bildschirme oder Akten mit Daten, Teammitglieder nur mit Einverständnis. Die Bilder kommen in Originalgröße per E-Mail, weil Messenger sie stark verkleinern.
- Texte: Wir haben die Texte aus den Angaben der Praxis selbst entworfen und zur Freigabe geschickt. Die Praxis muss lesen und korrigieren, aber nichts selbst schreiben.
- Umsetzung: WordPress mit einem schlanken, eigens gebauten Theme. Design und Aufbau sind fest, die Inhalte pflegt die Praxis in einem eigenen Bereich: Kontaktdaten, Sprechzeiten, Urlaubshinweis, Terminlink, Bilder, Leistungen und häufige Fragen. Strukturierte Daten nach schema.org beschreiben Praxis, Adresse und Sprechzeiten für Suchmaschinen.
- Freigabe und Livegang: Texte freigeben, Impressum und Datenschutzerklärung als eigene Seiten anlegen, die verschlüsselte Verbindung (HTTPS) erzwingen, weitere Domains auf die Hauptadresse umleiten. Danach alles einmal am Handy durchklicken und die Sprechzeiten im Google-Unternehmensprofil abgleichen.
- Pflege: Die Praxis bekommt eine Pflege-Anleitung mit kurzen Schritten, etwa für geänderte Sprechzeiten oder einen Urlaubshinweis. Wer Updates und Sicherungen übernimmt, sollte vor dem Livegang feststehen.
Welche Angaben gehören ins Impressum einer Arztpraxis?
Neben Name, Anschrift und einer E-Mail-Adresse für die schnelle Kontaktaufnahme verlangt § 5 DDG für Ärztinnen und Ärzte zusätzliche Angaben. Das Digitale-Dienste-Gesetz hat im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst, ältere Vorlagen nennen noch § 5 TMG.
- die Ärztekammer, der die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber angehört,
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde,
- die berufsrechtlichen Regelungen, etwa die Berufsordnung der Landesärztekammer, und wo man sie nachlesen kann,
- die zuständige Aufsichtsbehörde; welche Stelle das in Ihrem Fall ist, kann Ihre Kammer sagen,
- falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die Datenschutzerklärung muss zur tatsächlichen Technik passen: Hoster, Schriften, Terminsystem, Formulare. Kommt später etwas hinzu, wird der Text angepasst.
Welche Werbung ist auf der Praxis-Website erlaubt?
Sachliche Information über die Praxis und ihre Leistungen. § 27 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) lässt sachliche, berufsbezogene Information zu und untersagt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) setzt weitere Grenzen:
- Keine Erfolgsversprechen: Irreführend ist laut § 3 HWG unter anderem, fälschlich den Eindruck zu erwecken, ein Erfolg sei mit Sicherheit zu erwarten. Leistungstexte sollten deshalb beschreiben, was untersucht oder behandelt wird, statt ein Ergebnis zu versprechen.
- Keine Vorher-Nachher-Bilder bei ästhetischen Eingriffen: Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit verbietet § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG die vergleichende Darstellung vor und nach dem Eingriff. Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2025 Unterspritzungen mit Hyaluron an Nase und Kinn als solchen Eingriff eingeordnet (Az. I ZR 170/24). Für Hautarztpraxen mit ästhetischem Angebot ist das relevant.
- Vorsicht mit Bildern von Hautveränderungen: § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 HWG untersagt bildliche Darstellungen, die krankheitsbedingte Veränderungen des Körpers in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise zeigen.
Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, beantwortet Ihre Ärztekammer. Wir formulieren zurückhaltend, die Freigabe liegt bei der Praxis.
Was gilt beim Datenschutz auf der Praxis-Website?
Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Ein einfaches Kontaktformular, das Nachrichten per E-Mail weiterleitet, ist für Beschwerden, Befunde oder Fotos von Hautstellen nicht gemacht. Die Website der Hautarztpraxis kommt ohne Kontaktformular aus. Anliegen laufen über das Telefon und das Terminsystem.
- Verträge zur Auftragsverarbeitung mit dem Hoster und dem Anbieter des Terminsystems sollten vorliegen, bevor die Seite online geht.
- Keine eingebetteten Dienste von Dritten: Die Schriften liegen auf dem eigenen Server, die Anfahrt führt per Link zu OpenStreetMap, statt eine Karte einzubetten.
- Kein Tracking: Ohne Tracking und ohne eingebettete Dienste kommt eine Praxis-Website oft ohne Einwilligungsbanner aus. Ob das für Ihre Seite gilt, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, falls die Praxis einen hat.
- Kein Zugriff auf Patientendaten: Für die Website braucht eine Agentur keinen Zugang zur Praxissoftware oder zu Patientenakten.
Woran hakt es bei Praxis-Websites typischerweise?
Selten an der Technik, meist an Abstimmung und Zuständigkeiten. Diese Punkte sollten Sie früh einplanen:
- Zeit für Inhalte. Im Praxisalltag bleibt wenig Zeit für Texte. Es hilft, wenn die Agentur Textentwürfe zur Freigabe vorlegt und eine kurze Foto-Anleitung mitgibt. Wo ein eigenes Foto noch fehlt, sind lizenzfreie Aufnahmen ohne erkennbare Personen eine Übergangslösung, mit dokumentierter Quelle und Lizenz. Eigene Fotos der Praxis wirken auf Dauer besser.
- Zugangsdaten zum Hoster. Oft liegt die Domain schon bei einem Anbieter, aber ohne Paket für eine Website. Eine Erweiterung kann nur der Vertragsinhaber freigeben. Gehen Zugangsdaten an eine Agentur, sollte das Passwort nach Projektende geändert werden.
- Terminsystem freischalten. Ein Buchungslink allein reicht nicht, buchen lässt sich erst mit freigeschalteten Terminarten. Planen Sie den Anruf beim Softwarebetreuer gleich zu Beginn ein.
- Rechtstexte als eigene Seiten. Ein Link im Fußbereich zeigt ins Leere, solange die Seite dahinter nicht angelegt ist. Rufen Sie Impressum und Datenschutzerklärung vor dem Livegang einmal selbst auf.
- Eine Korrekturrunde. Angaben zu Kassen- und Selbstzahlerleistungen ändern sich oft noch, wenn die Seite fertig aussieht. Planen Sie dafür von Anfang an Zeit ein.
Checkliste für Ihre Praxis-Website
- Leistungen in Alltagssprache, Fachbegriff als Unterzeile, Hinweis zur Kostenübernahme
- Sprechzeiten an einer Stelle pflegbar und gleich wie im Google-Unternehmensprofil
- Adresse, Link zur Karte, Angaben zu Stufen und Aufzug
- Telefonnummer antippbar, E-Mail-Adresse der Praxis
- Terminarten im Terminsystem freigeschaltet, Buchungslink getestet
- Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Hoster und Terminanbieter
- Impressum nach § 5 DDG mit Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsordnung und Aufsichtsbehörde
- Datenschutzerklärung passend zur eingesetzten Technik
- keine Erfolgsversprechen, keine Vorher-Nachher-Bilder bei ästhetischen Eingriffen
- keine Gesundheitsdaten über ein einfaches Kontaktformular
- Fotos ohne Patientinnen und Patienten, Einverständnis des Teams, Bildrechte dokumentiert
- Test am Handy: Ladezeit, Anruf-Link, Rechtstexte, Bedienung per Tastatur
- Zugangsdaten bei der Praxis, Passwort nach Projektende geändert
- geklärt, wer Inhalte ändert und wer Updates und Sicherungen übernimmt
Soll zusätzlich ein KI-Assistent die immer gleichen Fragen zu Sprechzeiten oder Anfahrt beantworten, lesen Sie weiter bei KI in der Arztpraxis.
Häufige Fragen
Was muss auf eine Praxis-Website?
Kann die Online-Terminbuchung der Praxissoftware auf die Website?
Darf eine Praxis-Website Vorher-Nachher-Bilder zeigen?
Darf ein Kontaktformular Gesundheitsdaten abfragen?
Wie lange dauert es, eine Praxis-Website erstellen zu lassen?
Stand November 2026. Allgemeine Hinweise aus einem Kundenprojekt, keine Rechtsberatung. Verbindlich für Ihre Praxis sind die Berufsordnung und die Auskunft Ihrer Landesärztekammer, bei Datenschutzfragen Ihr Datenschutzbeauftragter oder die zuständige Datenschutzaufsicht.