Leitfaden · EU AI Act Art. 4 · KI-Kompetenz
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KI-Schulung nach Art. 4: was seit Juli 2026 gilt

Louis Lazay · September 2026 · aktualisiert am 19. Oktober 2026

Artikel 4 des EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025. Zum 27. Juli 2026 hat die EU ihn geändert und entschärft. Hier steht, was er heute verlangt, wen er betrifft und wie Sie Ihre Maßnahmen ohne großen Aufwand dokumentieren.

Was Artikel 4 heute verlangt

Seit dem 27. Juli 2026 gilt Art. 4 in geänderter Fassung (Verordnung (EU) 2026/1744). Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihrer Leute zu fördern. Das gilt für das eigene Personal und für alle, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Dabei zählen Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung und der Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird. Ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz müssen Sie ausdrücklich nicht garantieren.

Vorher stand im Gesetz, dass Ihre Leute über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen sollen. Diese Zielmarke ist weggefallen. Geblieben ist die Pflicht, etwas zu tun: Wer in Ihrem Betrieb KI nutzt, soll verstehen, was das Werkzeug kann, wo seine Grenzen liegen und welche Risiken es gibt. Es geht nicht um ein Zertifikat vom Amt, sondern darum, dass Ihre Leute KI mit Verstand einsetzen statt blind.

Seit wann, und wer schaut hin

Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025, die geänderte Fassung seit dem 27. Juli 2026. In Deutschland ist nach dem KI-MIG, das seit dem 29. Juli 2026 gilt, die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde. Ein eigenes Bußgeld für Art. 4 sehen weder die KI-Verordnung noch das KI-MIG vor. Bedeutung hat Art. 4 trotzdem: bei Haftungsfragen nach einem Fehler, in Audits und bei Ausschreibungen. Für die allermeisten Mittelständler ist er die einfachste aller Anforderungen, kein Hochrisiko-Thema.

Sind wir überhaupt betroffen?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja. Sie müssen keine eigene KI entwickeln. Es reicht, KI im Arbeitsalltag zu nutzen. Das trifft praktisch jeden Betrieb, der ChatGPT, Microsoft Copilot, eine KI-Funktion im CRM, einen Chatbot oder ein Übersetzungstool einsetzt. Wer KI beruflich verwendet, ist „Betreiber“ im Sinne des Gesetzes. Eine Ausnahme nach Betriebsgröße gibt es nicht. Dafür sollen Kommission und Mitgliedstaaten gerade kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die Kommission veröffentlicht dazu praktische Beispiele.

Was „dokumentieren“ konkret heißt

Es gibt keine amtliche Prüfung und kein vorgeschriebenes Zertifikat. Sinnvoll ist, festzuhalten, was Sie getan haben: wer wann welche Inhalte zu Chancen, Grenzen und Risiken von KI im eigenen Arbeitskontext vermittelt bekommen hat. In den meisten Betrieben sind das eine kompakte Schulung mit Teilnahmeliste und eine schriftliche Regel, welche KI-Werkzeuge wofür genutzt werden dürfen. Wichtig ist, dass es passt: Eine Arztpraxis braucht andere Beispiele als ein Handwerksbetrieb.

So gehen Sie es an

Zwei Schritte bringen die meisten Betriebe auf einen belegbaren Stand:

  • Selbstcheck: Unsere kostenlose KI-Kompetenz-Checkliste zeigt auf einer Seite, wo Sie stehen und was noch fehlt.
  • Kompakter Workshop: Wir schulen Ihr Team praxisnah an Ihren echten Anwendungsfällen, mit Teilnahmeliste, mit der Sie Ihre Maßnahmen nach Art. 4 belegen. Ihre Leute arbeiten danach sicherer mit KI, statt nur ein Häkchen zu setzen.

Ehrlich dazu

Wir sind keine Anwälte, und dieser Text ist keine Rechtsberatung. Aber wir setzen KI selbst täglich ein und schulen Teams darauf. Der Punkt ist: Art. 4 ist kein Grund zur Panik und kein Verkaufstrick mit Angst. Er gehört zu den wenigen KI-Regeln, die sich schnell und günstig erledigen lassen, und ganz nebenbei arbeitet ein geschultes Team sicherer und schneller mit KI.

Häufige Fragen

Gilt Art. 4 auch für kleine Betriebe?

Ja. Art. 4 EU AI Act macht keine Ausnahme nach Betriebsgröße. Sobald in Ihrem Betrieb KI beruflich genutzt wird, auch nur ChatGPT oder Microsoft Copilot, ergreifen Sie Maßnahmen, um die KI-Kompetenz der Beteiligten zu fördern. Ein bestimmtes Niveau müssen Sie nicht garantieren.

Seit wann gilt Art. 4, und gibt es ein Bußgeld?

Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025, in geänderter Fassung seit dem 27. Juli 2026. Zentrale Marktüberwachungsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. Ein eigenes Bußgeld für Art. 4 sehen weder die KI-Verordnung noch das deutsche KI-MIG vor.

Wie dokumentieren wir die KI-Kompetenz?

Halten Sie fest, wer wann welche Inhalte zu Chancen, Grenzen und Risiken von KI im eigenen Arbeitskontext vermittelt bekommen hat. In den meisten Betrieben sind das eine kompakte Schulung mit Teilnahmeliste und eine schriftliche Regel zur KI-Nutzung.

Was kostet ein Workshop?

Das hängt von Teilnehmerzahl und Umfang ab, Sie bekommen vorab einen Festpreis. Zum Einstieg gibt es die kostenlose KI-Kompetenz-Checkliste als 1-Seiten-Selbstcheck.

Stand 19. Oktober 2026, berücksichtigt die Änderung von Art. 4 durch die Verordnung (EU) 2026/1744. Keine Rechtsberatung. Im Zweifel prüfen Sie die konkrete Betroffenheit mit einem Fachanwalt.